Zeitarbeitsgewerkschaft nicht tariffähig
31.03.2011
[{.image
.image-_original width="142" height="200"}]{.inline .inline-left} In
seiner Entscheidung vom
14.12.2010
hat das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
(CGZP)
die Tariffähigkeit aberkannt. Die CGZP hatte 2003 den ersten
bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen
abgeschlossen, doch bereits ab Ende 2007 wurde ihre Tariffähigkeit
bezweifelt.
Das Schöne daran: wenn Du in den letzten Jahren einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma hattest, der auf den Tarifvertrag der CGZP beruhte, hast Du Anspruch auf Lohnnachzahlung. Mehr Hintergründe gibt es in der Jan/Feb 2011-Ausgabe der »Direkte Aktion« sowie online auf www.direkteaktion.org.
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